RümpelKlar

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

RümpelKlar

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma RümpelKlar, vertreten durch Leon Gülec
für Entrümpelungen, Entsorgungen, Haushaltsauflösungen, Räumungen sowie Rückbauarbeiten


I. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Firma RümpelKlar, vertreten durch Leon Gülec (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) über Leistungen wie Entrümpelungen, Entsorgungen, Haushaltsauflösungen, Räumungen, Teilentkernungen, Rückbauarbeiten sowie damit verbundene Dienstleistungen.

Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.


II. Angebot und Vertragsschluss

  1. Vertragssprache ist Deutsch.

  2. Ein Angebot wird in der Regel nach Besichtigung vor Ort oder anhand von Fotos und Angaben des Kunden erstellt.

  3. Angebote sind grundsätzlich freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

  4. Der Auftragnehmer ist bis zu 4 Wochen nach Erstellung an sein Angebot gebunden.

  5. Ein Vertrag kommt zustande durch:

    • schriftliche Bestätigung durch beide Parteien oder

    • schriftliche Annahme des Angebots durch den Kunden (z. B. per E Mail, WhatsApp oder Unterschrift).

  6. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, sofern sie nicht schriftlich bestätigt wurden.


III. Leistungsumfang

Der Auftragnehmer führt insbesondere folgende Leistungen aus:

  • Entrümpelungen und Räumungen

  • Haushaltsauflösungen

  • Entsorgungen

  • Räumung von Problemimmobilien und Messie Wohnungen

  • Rückbau und Teilentkernung

  • Abrissarbeiten (soweit individuell vereinbart)

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen sorgfältig und fachgerecht auszuführen.

Das Objekt wird nach Abschluss der Arbeiten besenrein übergeben.
Besenrein bedeutet: grobe Verschmutzungen werden entfernt und die Räume werden gefegt oder gesaugt. Eine Grundreinigung ist nicht Bestandteil der Leistung, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.


IV. Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt sicher, dass der Auftragnehmer Zugang zum Objekt erhält und die Arbeiten ungehindert durchgeführt werden können.

  2. Der Kunde verpflichtet sich, vor Beginn der Arbeiten:

    • Bargeld, Schmuck, Dokumente, Wertsachen und persönliche Gegenstände zu entfernen

    • ausdrücklich zu kennzeichnen, welche Gegenstände nicht entsorgt werden dürfen

  3. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verpflichtung, Wertgegenstände zu suchen, zu erkennen oder zu bewerten.


V. Befugnis und Eigentumsverhältnisse

Mit Auftragserteilung versichert der Kunde, dass er:

  • Eigentümer der zur Entsorgung vorgesehenen Gegenstände ist oder

  • zur Entsorgung und Weitergabe berechtigt ist (z. B. durch Vollmacht, Nachlassregelung, Vermieterberechtigung etc.)

Der Kunde haftet für Schäden oder Ansprüche Dritter, die durch eine fehlende Berechtigung entstehen, und stellt den Auftragnehmer insoweit frei.


VI. Ausschluss bestimmter Abfälle

Gefährliche Abfälle oder Sondermüll (z. B. Asbest, Chemikalien, Öl, Farben, Batterien, Spritzen, kontaminierte Stoffe, explosive Stoffe etc.) sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung und gesonderter Kalkulation Bestandteil der Leistung.

Wird Sondermüll erst während der Durchführung entdeckt, ist der Auftragnehmer berechtigt:

  • die Arbeiten vorübergehend zu stoppen oder

  • Zusatzkosten geltend zu machen oder

  • den Abtransport abzulehnen, bis eine Klärung erfolgt.


VII. Einsatz von Subunternehmern

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Durchführung der vereinbarten Leistungen Subunternehmer oder Dritte einzusetzen.
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung verbleibt beim Auftragnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.


VIII. Termine und Leistungsverzögerungen

  1. Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich, soweit schriftlich bestätigt.

  2. Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt oder nicht vorhersehbare Umstände (z. B. Unwetter, Streik, behördliche Maßnahmen, Krankheitsfälle, Verkehrsbehinderungen, Material oder Fahrzeugausfall) ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung angemessen zu verschieben.

  3. Der Kunde wird über den neuen Termin informiert.


IX. Preise und Zusatzkosten (Netto Preise / Entsorgung inklusive)

  1. Die Preise richten sich nach Aufwand, Objektgröße, Zugänglichkeit, Müllmenge und Entsorgungskosten.

  2. Alle im Angebot und in Preisübersichten ausgewiesenen Preise sind Netto Preise (ohne Mehrwertsteuer).

  3. Die ausgewiesenen Netto Preise beinhalten die gewerblichen Entsorgungskosten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

  4. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet und separat ausgewiesen.

  5. Festpreise gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

  6. Sofern sich der Aufwand gegenüber dem Angebot durch falsche Angaben, nicht erkennbare Zusatzmengen oder erschwerte Bedingungen deutlich erhöht (z. B. zusätzliche Räume, weitere Stockwerke, fehlender Zugang, mehr Müll), ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis angemessen anzupassen.


X. Abnahme

Nach Abschluss der Arbeiten ist die Leistung durch den Kunden oder eine bevollmächtigte Person abzunehmen.
Die Abnahme kann durch:

  • Unterschrift vor Ort oder

  • schriftliche Bestätigung per Nachricht erfolgen.

Es gilt § 640 BGB.


XI. Zahlung

  1. Die Vergütung ist nach Abschluss der Arbeiten sofort fällig, sofern nicht anders vereinbart.

  2. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich unbar (Überweisung). Barzahlung ist nur nach vorheriger Absprache möglich.

  3. Gerät der Kunde in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu berechnen.


XII. Kündigung und Stornierung

  1. Eine Kündigung durch den Kunden nach Auftragserteilung ist nur in Ausnahmefällen möglich und muss schriftlich erfolgen.

  2. Bei kurzfristiger Absage (weniger als 48 Stunden vor dem Termin) kann der Auftragnehmer entstandene Kosten (z. B. Personalplanung, Anfahrt, Reservierung von Containern) in Rechnung stellen.

  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


XIII. Gewährleistung

  1. Der Auftragnehmer gewährleistet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Arbeiten.

  2. Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen.

  3. Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.


XIV. Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

  2. Eine Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

  3. Keine Haftung wird übernommen für:

    • bestehende Schäden an Wänden, Bodenbelägen, Türen, Zargen, Schlössern, Jalousien oder Einbauten

    • Schäden, die durch versteckte Mängel oder altersbedingte Abnutzung entstehen

    • fehlende Schlüssel oder defekte Schließsysteme

  4. Nach Auftragserteilung und Entsorgung können entsorgte Gegenstände nicht zurückverlangt werden. Ersatzansprüche sind nach erfolgter Entsorgung ausgeschlossen.


XV. Umwelt und Nachhaltigkeit

RümpelKlar arbeitet mit dem Ziel einer möglichst umweltgerechten Entsorgung.
Wertstofftrennung und Recycling erfolgen nach Möglichkeit und wirtschaftlicher Zumutbarkeit.
Die Entsorgung erfolgt nach gesetzlichen Vorschriften.


XVI. Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

Stand: 23.01.2026

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